Kontaktlinsen sind wie Brillen als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer absetzbar - bei starken Fehlsichtigkeiten werden die Kosten sogar von der Krankenkasse übernommen.
Denn Kontaktlinsen zählen ebenso wie alle anderen Kosten, die mit Krankheit bzw. Gesundheit zu tun haben, zu den außergewöhnlichen Belastungen, die das Finanzamt grundsätzlich anerkennt.
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